Durch die technische Entwicklung der Ultraschallgeräte (verbesserte Software bei der Bildbearbeitung, Verwendung hochauflösender Schallköpfe) hat sich in den vergangenen Jahren der Einsatz der Ultraschalltechnik in der Untersuchung von Erkrankungen des peripheren Nervensystems etabliert. Es handelt sich dabei um eine einfache, Untersuchungsmethode, die eine vortreffliche Ergänzung zur klinischen und elektrophysiologischen Untersuchung bei Erkrankungen der peripheren Nerven ist. Während elektrophysiologische Untersuchungen wie Elektroneurographie, Elektromyographie und evozierte Potentiale eine Funktionsuntersuchung peripherer Nerven erlauben, ermöglicht die Ultraschalluntersuchung deren bildliche Darstellung, die bei vielen Fragestellungen anderen bildgebenden Untersuchungen wie der Magnetresonanztomographie sogar überlegen ist.
Das Einsatzgebiet des Nervenultraschalls umfasst somit nahezu alle Erkrankungen des peripheren Nervensystems, insbesondere:
- Engpassyndrome wie beispielsweise das Karpaltunnelsyndrom, die Ulnarisneuropathie am Ellenbogen oder auch die selteneren Enpassyndrome/Druckläsionen des N. radialis, N. peroneus, N. tibialis und weiterer Nerven einschließlich des Plexus brachialis im Rahmen eines Thoracic- outlet-Syndroms
- Traumatische Nervenschädigungen (Nervenverletzungen), z.B. durch Folgen eines operativen Eingriffs, im Rahmen von Unfällen mit begleitenden Weichgewebsverletzungen
- Tumore an peripheren Nerven
- Polyneuropathien, da sogenannte demyelinisierende Polyneuropathien oft mit Auftreibungen und Verdickungen des Myelins (Nervenummantelung) einhergehen
Der Zeitaufwand für eine solche Untersuchung liegt je nach Fragestellung und Zahl der zu untersuchenden Nerven zwischen 10 Minuten und 1 Stunde.
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte. Die Leistung der Nervensonografie ist nicht Bestandteil des kassenärztlichen Leistungskatalogs. Sie kann daher für gesetzlich versicherte Patienten nur im Rahmen einer sogenannten IGe-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) nach Vereinbarung eines privaten Wahlleistungsvertrages angeboten werden. Über Details (Kosten etc.) hierzu informieren wir Sie gern. Die Kosten liegen je nach Aufwand zwischen 40 und 80 Euro.